Bautenschutz- und Denkmalpflege

Bautenschutz- und Denkmalpflege

Wussten Sie das ….

Wenn Sie ein Baudenkmal oder ein Gebäude, welches unter Denkmalschutz steht besitzen, oder eine Eigentumswohnung in solchen Gebäuden Ihr Eigentum nennen, können Sie für jede Baumaßnahme eine besondere Steuervergünstigung, die sog. Denkmal-AfA, in Anspruch nehmen.

Es lohnt sich Steuervergünstigung für Ihr Baudenkmal zu prüfen.

Beispielsweise sind Baumaßnahmen in Art und Umfang, welche der Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zur sinnvollen Nutzung erforderlich sind, förderfähig.

 

Auch Baumaßnahmen an Gebäuden, die selbst kein Baudenkmal sind aber innerhalb eines Denkmalbereiches liegen sind begünstigt. Zum Beispiel der Erhaltung des Erscheinungsbildes.

 

Hinweis: Vor der Ausführung einer Sanierung ist eine Genehmigung erforderlich.

Sie wollen mehr erfahren, stellen Sie uns Ihr Projekt doch einfach vor.